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„Vorratsbeschluss“ des Gemeinderats zur Vertretung durch Rechtsanwalt

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Ein Beschluss des Gemeinderats, einen Rechtsvertreter mit der Vertretung des Gemeinderates in einer Sache beim LVwG zu betrauen, wobei zugleich beschlossen wird, dass dieser Rechtsvertreter den Gemeinderat bei „eventuell anderen bzw. folgenden Gerichtsverfahren in dieser Sache vertritt“, deckt auch die Einbringung einer Revision an den VwGH gegen das in dieser Sache später ergehende Erkenntnis des LVwG durch diesen Rechtsvertreter.

  • § 23 Bgld GemO
  • ZVG-Slg 2023/3
  • VwGH, 20.10.2022, Ra 2022/13/0025
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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