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Abweisung des von zahlreichen Kreditinstituten gestellten Antrags auf Aufhebung von Regelungen über das (zinslose) Kreditmoratorium während der COVID-19-Pandemie

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Die gesetzliche Regelung über das „zinslose Kreditmoratorium“ stellt durch die Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungsverpflichtungen in laufenden Verträgen unter Kostentragung durch die Kreditgeber einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie und damit das Eigentumsgrundrecht dar. Der Eingriff ist aber verhältnismäßig, da Rechtfertigungsgründe – insbesondere der Schutz von Verbrauchern und Kleinstunternehmern – bestehen, die Regelung nur im Fall einer unzumutbaren Lage des Kreditnehmers anzuwenden war und den Nachteilen aus dem Kreditmoratorium Maßnahmen gegenüberstanden, die eine hinreichende Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen bewirkten.

  • VfGH, 13.12.2022, G 174/2022
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2023, 157
  • § 2 2. COVID-19-JuBG idF BGBl I 24/2020, BGBl I 58/2020 und BGBl I 113/2020
  • Arbeitsrecht

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