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Reischauer, Rudolf

Folgen des Rücktritts vom Vergleich infolge Leistungsstörung

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Die OGH-Entscheidung 3 Ob 148/20s hat die Probleme der Wirkung einer Leistungsstörung bezüglich der aus einem Vergleich neu geschuldeten Leistung umfassend aufgerollt. Dies vor allem auch im Hinblick auf ältere Rsp. Der vorliegende Beitrag geht nun insbesondere auf die Frage ein, ob die Vertragsauflösung wegen Leistungsstörung wieder zur Rechtslage vor Abschluss des Vergleichs führt und verneint dies grundsätzlich, er sucht vielmehr die Lösung der Probleme auf der Basis des wirksamen Vergleichs.

  • Reischauer, Rudolf
  • § 918 ABGB
  • ergänzende Vertragsauslegung
  • clausula rebus sic stantibus
  • Vorvertrag auf Vergleichsabschluss
  • Leistung ganz anderer Art
  • status quo ante
  • Erfüllung des Vergleichs
  • § 1380 ABGB
  • Anerkenntnis (konstitutives)
  • bereicherungsrechtliche Rückabwicklung
  • Streit- bzw Zweifelsbereinigung (endgültige)
  • Nachgeben (beiderseitiges)
  • Öffentliches Recht
  • Anfechtbarkeit und Nichtigkeit
  • § 871 ABGB
  • Schwebezustand vor Rücktritt wegen Leistungsstörung
  • § 872 ABGB
  • § 919 ABGB
  • § 3 KSchG
  • Rücktritt, die Vertragswurzel betreffend oder wegen Leistungsstörung
  • Abwicklungsstadium
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Austausch- und Abfindungscharakter eines Vergleichs
  • Europa- und Völkerrecht
  • Geschäftsgrundlage
  • Allgemeines Privatrecht
  • Wiederaufleben der alten Rechtslage (Grundsatz oder Ausnahme)
  • § 901 ABGB
  • Neuerungsvertrag (bloßer)
  • § 1435 ABGB
  • § 1379 ABGB
  • Entgeltlichkeit des Vergleichs
  • Bedingungen
  • JBL 2023, 137
  • Titel und Verfügungsgeschäft des Vergleichs
  • § 921 ABGB
  • Handkauf und Vergleich
  • Zivilverfahrensrecht
  • Wesen eines Vergleichs
  • gerichtlicher Vergleich
  • Auflösung des Vergleichs wegen Leistungsstörung (Rücktritt, Gewährleistung)
  • Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf Basis der Rechtslage vor und nach Abschluss des Vergleichs
  • Vergleich mit Austausch- oder Abfindungscharakter
  • Arbeitsrecht
  • § 920 ABGB
  • § 4 KSchG
  • § 870 ABGB

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