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Holzner, Christian

Voraussetzung einer Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum

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Es darf durch die Begründung von Wohnungseigentum zu keiner beträchtlichen Wertminderung der bisherigen Miteigentumsanteile kommen. Bei Beurteilung der Frage, ob mit der Begründung von Wohnungseigentum eine Wertminderung verbunden ist, ist die Summe der Werte der bisherigen Miteigentumsanteile und nicht der Verkehrswert der fiktiv im Alleineigentum stehenden Liegenschaft heranzuziehen.

  • Holzner, Christian
  • Öffentliches Recht
  • LGZ Wien, 29.04.2021, 15 Cg 25/16f
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OLG Wien, 25.02.2022, 13 R 127/21y
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 843 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2023, 170
  • OGH, 12.10.2022, 5 Ob 114/22h
  • Arbeitsrecht

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