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Eigene Rechtsmittelfrist des Nebenintervenienten bei Beitritt im Rechtsmittelverfahren?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 145
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3592 Wörter, Seiten 180-183

30,00 €

inkl MwSt

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Dem Nebenintervenienten, der seinen Beitritt innerhalb der Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei erklärt, steht das Recht auf Zustellung einer Urteilsausfertigung mit der Konsequenz einer eigenen Rechtsmittelfrist unter der Voraussetzung zu, dass einerseits seine Nebenintervention nicht bereits im Vorprüfungsverfahren amtswegig vom Gericht zurückgewiesen, sondern die Beitrittserklärung in der Folge – wenn auch erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei – an die Prozessparteien zugestellt wird, und andererseits die Hauptpartei fristgerecht ihrerseits Rechtsmittel erhoben hat.

  • JBL 2023, 180
  • OLG Wien, 28.01.2022, 15 R 138/21f
  • § 18 ZPO
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 19.07.2022, 5 Ob 61/22i
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • LGZ Wien, 17.08.2021, 5 Cg 18/19g
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 19 ZPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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