Zum Hauptinhalt springen

Alternative Strafdrohung als Unterfall „nur“ einer Strafart

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§ 28 Abs 1 StGB statuiert ein Absorptionsprinzip, wonach im Falle einer gemeinsamen Aburteilung mehrerer zusammentreffender strafbarer Handlungen eine einheitliche Strafe innerhalb des strengsten Strafsatzes zu verhängen ist. Sind die konkurrierenden strafbaren Handlungen mit gleichartigen Strafen – also allesamt nur mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder einer alternativen Strafdrohung – bedroht, ist eine einzige Freiheits- oder Geldstrafe zu verhängen.

  • BG Feldkirch, 27.06.2017, 18 U 31/17m
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • JBL 2023, 678
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 28 Abs 1 StGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 22.06.2023, 12 Os 53/23w
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!