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Anfechtung eines die „Überweisung“ ins Verfahren außer Streit bestätigenden Beschlusses
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 81 Wörter
- Seiten 540-540
- https://doi.org/10.33196/jbl201408054002
30,00 €
inkl MwStDie „Überweisung“ einer Rechtssache vom streitigen in das außerstreitige Verfahren (§ 40a JN) ist der Klagszurückweisung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen iS des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO dann gleichzuhalten, wenn mit der Überweisung in die andere Verfahrensart auch eine Veränderung der Anspruchsgrundlagen verbunden wäre. In diesen Fällen ist daher ein Revisionsrekurs gegen eine die „Überweisung“ aussprechende (bestätigende) Entscheidung bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen des § 528 ZPO zulässig.
- OGH, 08.04.2014, 3 Ob 32/14y
- Öffentliches Recht
- LGZ Graz, 12.11.2013, 4 R 96/13m
- JBL 2014, 540
- BG Graz-Ost, 04.04.2013, 240 C 6/12x
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 528 Abs 2 Z 2 ZPO
- Arbeitsrecht
- § 40a JN
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