


Anwaltliche Vertretung in Arbeits- und Sozialrechtssachen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 42 Wörter, Seiten 289-289
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Rechtsanwalt ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, einen potenziellen Klienten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor Annahme des Mandates auf die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsvertretung durch die Arbeiterkammer hinzuweisen. Ein diesbezüglicher Irrtum eines Arbeitnehmers ist ein unbeachtlicher Motivirrtum.
-
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 14 AKG
- LG Wien, 30.03.2021, 29 Cg 32/19t-37
- § 7 AKG
- WBl-Slg 2022/84
- § 901 ABGB
- OLG Wien, 08.07.2021, 11 R 88/21y-47
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 187/21z
Ein Rechtsanwalt ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, einen potenziellen Klienten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor Annahme des Mandates auf die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsvertretung durch die Arbeiterkammer hinzuweisen. Ein diesbezüglicher Irrtum eines Arbeitnehmers ist ein unbeachtlicher Motivirrtum.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 14 AKG
- LG Wien, 30.03.2021, 29 Cg 32/19t-37
- § 7 AKG
- WBl-Slg 2022/84
- § 901 ABGB
- OLG Wien, 08.07.2021, 11 R 88/21y-47
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 187/21z