



Krankenstandsbedingte Kündigung als Diskriminierung wegen einer Behinderung
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 36
- Aufsatz, 5519 Wörter
- Seiten 251 -258
- https://doi.org/10.33196/wbl202205025101
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Krankheit ist kein gleichbehandlungsrechtlich geschütztes Merkmal, eine Kündigung wegen überhöhter Krankenstände stellt somit nicht schon für sich genommen eine unzulässige Diskriminierung dar. Sie kann aber dann problematisch sein, wenn die Krankenstände mit einer Behinderung iSd § 3 BEinstG in Zusammenhang stehen. Freilich ist gerade die Abgrenzung zwischen behinderungsbedingten und „schlichten“ Krankenständen in der Praxis nicht immer einfach. Davon zeugt auch eine rezente Entscheidung des OGH (OGH 9 ObA 45/21i, abgedruckt in wbl 1/2022, 44 ff), deren komplexer Sachverhalt gleich auf mehreren Ebenen Auslegungsprobleme aufwirft. Der OGH versucht, im konkreten Fall Klarheit zu schaffen, wirft aber mit seiner Entscheidungsbegründung auch neuerlich Fragen auf, denen im folgenden Beitrag nachgegangen werden soll.
- Schrattbauer, Birgit
- Abs 7f BEinstG
- Krankenstand
- unmittelbare Diskriminierung
- § 3 BEinstG
- § 7c Abs 2 BEinstG
- Krankheit
- WBL 2022, 251
- Behinderungsbegriff
- RL 2000/78/EG
- § 7b Abs 1 Z 7 BEinstG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Gleichbehandlung
- Behinderung
- mittelbare Diskriminierung
- § 7c Abs 1 BEinstG
- Kündigungsschutz
- Kündigung
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