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Arbeitszeitregelung durch Kollektivvertrag
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 2689 Wörter
- Seiten 280-283
- https://doi.org/10.33196/wbl202005028001
30,00 €
inkl MwStDie Kompetenztatbestände des AZG zur Regelung der Arbeitszeit schränken jene des ArbVG zur Regelung von Arbeitszeit und Entgelt nicht ein.
Ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung kann ein Kollektivvertrag die den Betriebsvereinbarungsparteien im AZG eingeräumte Regelungsbefugnis nicht beschränken.
Die im § 4 Abs 9 KollV für Angestellte im Metallgewerbe vorgesehene Begrenzung der zuschlagsfreien Arbeitszeit auf 10 Stunden wurde durch die Neuregelung des § 4 b AZG nicht gegenstandslos. Sie ist als günstige Regelung im Vergleich zur gesetzlichen Regelung aufrecht geblieben.
- § 4 Abs 9 KollV für Angestellte/Metallgewerbe
- § 3 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 4b AZG
- OGH, 16.12.2019, 8 ObA 77/18 h
- § 29 ArbVG
- § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG
- § 32c Abs 10 AZG
- WBl-Slg 2020/89
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