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Zöchbauer, Peter

Aufgabe des Schutzes vor medialer Indiskretion durch Beteiligung an öffentlicher Diskussion

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Wer Informationen aus seinem Privatleben bewusst an eine mediale oder sonst große Öffentlichkeit adressiert, hat seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verlassen und kann sich nicht mehr auf den Schutz des § 7 MedienG berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene Informationen mit Bezug zum höchstpersönlichen Lebensbereich aus den Medien aufnimmt, sie kommentiert und sich an einer Diskussion über Details seines Intimlebens beteiligt.

  • Zöchbauer, Peter
  • JBL 2023, 609
  • Öffentliches Recht
  • LGSt Graz, 12.03.2021, 5 Hv 81/20h
  • OLG Graz, 16.11.2021, 1 Bs 59/21t
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 7 MedienG
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 18.10.2022, 15 Os 41/22a ua
  • Arbeitsrecht

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