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Frössel, Andreas

Aufgabenübertragung an die COFAG verfassungswidrig

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Die Ausgliederung von staatlichen Verwaltungstätigkeiten an die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) sowie die Organisation der und die spezifische Art der Aufgabenerfüllung durch die COFAG verstoßen gegen das Sachlichkeitsgebot. Die privatwirtschaftliche Tätigkeit der COFAG ist aufgrund des spezifischen organisatorischen und funktionellen Naheverhältnisses zum Bund sowie der Befugnis, (hohe) finanzielle Mittel an einen weiten Kreis begünstigter Unternehmen zu gewähren, als staatliche Verwaltung iS des Art 20 Abs 1 B-VG zu qualifizieren. Ihr Unternehmensgegenstand ist vollständig durch den Gesetz- und Verordnungsgeber determiniert; der COFAG verbleibt (nahezu) kein unternehmerischer Spielraum. Die Ausgliederung der an zivilrechtliche „Aufträge“ des Bundesministers für Finanzen (BMF) gebundenen COFAG ist mangels notwendiger eigener Sachausstattung, mangels wesentlicher selbstständig zu entscheidender Aufgaben sowie wegen Zuständigkeit der Finanzverwaltung zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen unsachlich. Die Leitungs- und Aufsichtsbefugnis des BMF gegenüber der COFAG ist trotz Ausübung über eine zwischengeschaltete GmbH im Eigentum des Bundes hinreichend direkt. Schließlich verstößt der kategorische Ausschluss eines Rechtsanspruches auf Gewährung von finanziellen Maßnahmen gegen den Gleichheitsgrundsatz.

  • Frössel, Andreas
  • JBL 2024, 88
  • § 6b Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • Öffentliches Recht
  • § 3 Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • § 3a Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • § 6 Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 3b Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • § 1 COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG)
  • Allgemeines Privatrecht
  • VfGH, 05.10.2023, G 265/2022 ua
  • § 1 Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 2 COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG)
  • § 2 Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • § 6a Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-G)
  • § 8 COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG)
  • Arbeitsrecht
  • § 7 COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG)

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