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Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 146
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4923 Wörter, Seiten 108-113

30,00 €

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Eine Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten kommt regelmäßig nicht auf der Grundlage der Verletzung einer Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB, sondern nur bei Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Bei deren Konkretisierung sind die Wertungen der UN-Behindertenkonvention, insbesondere das Recht der behinderten Person auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherstellung ihrer persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung, zu berücksichtigen.

  • Art 20 UN-Behindertenkonvention
  • § 26 TTHG
  • JBL 2024, 108
  • Öffentliches Recht
  • § 42 TTHG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • LG Innsbruck, 25.10.2022, 2 R 141/22g
  • § 1310 ABGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1308 ABGB
  • Art 3 UN-Behindertenkonvention
  • § 1309 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 43 TTHG
  • BG Imst, 21.04.2022, 7 C 61/19d
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 20.09.2023, 1 Ob 110/23t

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