


Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4923 Wörter, Seiten 108-113
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten kommt regelmäßig nicht auf der Grundlage der Verletzung einer Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB, sondern nur bei Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Bei deren Konkretisierung sind die Wertungen der UN-Behindertenkonvention, insbesondere das Recht der behinderten Person auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherstellung ihrer persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung, zu berücksichtigen.
-
- Art 20 UN-Behindertenkonvention
- § 26 TTHG
- JBL 2024, 108
- Öffentliches Recht
- § 42 TTHG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Innsbruck, 25.10.2022, 2 R 141/22g
- § 1310 ABGB
- Allgemeines Privatrecht
- § 1308 ABGB
- Art 3 UN-Behindertenkonvention
- § 1309 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 43 TTHG
- BG Imst, 21.04.2022, 7 C 61/19d
- Arbeitsrecht
- OGH, 20.09.2023, 1 Ob 110/23t
Eine Haftung einer Betreuungseinrichtung eines Volljährigen gegenüber außenstehenden Dritten kommt regelmäßig nicht auf der Grundlage der Verletzung einer Aufsichtspflicht nach § 1309 ABGB, sondern nur bei Verletzung allgemeiner Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Bei deren Konkretisierung sind die Wertungen der UN-Behindertenkonvention, insbesondere das Recht der behinderten Person auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherstellung ihrer persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung, zu berücksichtigen.
- Art 20 UN-Behindertenkonvention
- § 26 TTHG
- JBL 2024, 108
- Öffentliches Recht
- § 42 TTHG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LG Innsbruck, 25.10.2022, 2 R 141/22g
- § 1310 ABGB
- Allgemeines Privatrecht
- § 1308 ABGB
- Art 3 UN-Behindertenkonvention
- § 1309 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 43 TTHG
- BG Imst, 21.04.2022, 7 C 61/19d
- Arbeitsrecht
- OGH, 20.09.2023, 1 Ob 110/23t