


Aufhebung des Schiedspruchs wegen Verstoßes gegen die Schiedshängigkeitssperre?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 139
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 72 Wörter, Seiten 57-57
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist – außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO – ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public. § 584 Abs 3 S 2 ZPO gilt auch für das Verhältnis zwischen zwei Schiedsgerichten.
Die Ablehnung eines Beweisantrags durch das Schiedsgericht (hier: unterlassene Parteieneinvernahme) ist nicht per se ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.
-
- § 584 Abs 3 ZPO
- Öffentliches Recht
- JBL 2017, 57
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- OGH, 28.09.2016, 18 OCg 2/16t
Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist – außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO – ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public. § 584 Abs 3 S 2 ZPO gilt auch für das Verhältnis zwischen zwei Schiedsgerichten.
Die Ablehnung eines Beweisantrags durch das Schiedsgericht (hier: unterlassene Parteieneinvernahme) ist nicht per se ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.
- § 584 Abs 3 ZPO
- Öffentliches Recht
- JBL 2017, 57
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- OGH, 28.09.2016, 18 OCg 2/16t