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Ersatz von Schockschäden bei Verlust eines Tieres?

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 139
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
79 Wörter, Seiten 57-57

30,00 €

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Die Gefahr einer unzumutbaren Ausweitung der Haftung für Schockschäden wird dadurch eingegrenzt, dass es eines besonders starken Zurechnungsgrundes bedarf, also die Verletzungshandlung gegenüber dem Angehörigen in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. Eine Haftung des Schädigers für Schockschäden bei Verlust eines Tieres wurde vom OGH noch nie vertreten (hier: Revisionsrekurs enthält keine Argumente, warum der Zuspruch des begehrten Schmerzengeldes für Schockschäden als Folge des Verlusts eines geliebten Tiers berechtigt sein soll).

  • BG Neulengbach, 04.04.2016, 1 Pg 182/10y
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2017, 57
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1325 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 30.08.2016, 1 Ob 125/16p
  • LG St. Pölten, 20.04.2016, 23 R 159/16d
  • Arbeitsrecht

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