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Auflösung einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Gemeinschaft aus wichtigem Grund

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Es mag zutreffen, dass nach OGH 3 Ob 46/20s Beleidigungen gegenüber verschiedenen Personen als Vernachlässigung der Dankespflicht zum Widerruf der Schenkung einer Immobilie führen können. Warum diese konkrete, auf den Einzelfall bezogene Wertung zu gesetzlichen Widerrufsgründen einer Schenkung für den vorliegenden Fall von Bedeutung sein soll, in dem es um das Vorliegen wichtiger Gründe für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses geht, ist nicht zu erkennen.

  • § 831 ABGB
  • OGH, 19.07.2022, 5 Ob 86/22s, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 863 Abs 1 ABGB
  • OLG Linz, 3 R 20/22i
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/128

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