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Höllwerth, Johann

Veräußerung von KFZ-Abstellplätzen innerhalb der Wartefrist von § 5 Abs 2 WEG 2002

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Der innerhalb der Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG abgeschlossene Kaufvertrag über KFZ-Abstellplätze ist nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig und damit keine taugliche Grundlage für eine Grundbuchseintragung. Dass – wie im Vertrag festgehalten – der Antrag auf Verbücherung erst nach Ablauf von drei Jahren nach Begründung des WE an der Liegenschaft gestellt wurde, kann die Nichtigkeit des Vertrags nicht beseitigen und damit auch keine (nachträgliche) Wirksamkeit des Vertrags begründen.

  • Höllwerth, Johann
  • § 5 Abs 3 Satz 1 WEG 2002
  • § 2 Abs 1 Satz 1 WEG 2002
  • § 5 Abs 2 WEG
  • § 3 Abs 1 Z 3 WEG
  • § 431 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/125
  • OGH, 02.11.2022, 5 Ob 121/22p, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • § 423 ABGB
  • BG Graz-West, 11449/2021
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • LGZ Graz, 4 R 5/22t

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