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Lenneis, Christian

Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht und ein Veräußerungs- und Belastungsverbot

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Der Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht ist als eine dem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung zu beurteilen; es handelt sich daher um keine Leistung gem § 29 Z 3 EStG 1988. Die Aufgabe eines Veräußerungs- und Belastungsverbots gegen Entgelt unterliegt hingegen der Steuerpflicht gem § 29 Z 3 EStG 1988.

  • Lenneis, Christian
  • VwGH, 24.01.2022, Ra 2021/13/0117, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/135
  • § 29 Z 3 EStG
  • BFG, Zl RV/7100623/2021

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