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Aufstellen einer Tafel / Absperren eines Weges reichen aus, um guten Glauben zu verlieren

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Der gute Glaube geht nicht nur dann verloren, wenn der Besitzer positiv Kenntnis erlangt, dass sein Besitz nicht rechtmäßig ist, sondern schon dann, wenn er auch nur Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Besitzes hegen musste, er also solche Umstände erfährt, die zu solchen Zweifeln Anlass geben. Dafür genügt bei Besitz eines Wegerechts schon das Aufstellen einer Tafel „Privatbesitz - Durchgang bis auf Widerruf gestattet“ durch den Ersitzungsgegner, umso mehr das Absperren eines Wegs.

  • § 1462 ABGB
  • OGH, 17.09.2014, 4 Ob 123/14p
  • LG Korneuburg, 5 Cg 41/13x
  • WOBL-Slg 2015/35
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1461 ABGB
  • OLG Wien, 15 R 64/14p
  • § 1463 ABGB
  • § 1460 ABGB

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