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Zum Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens

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Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens setzt eine Störung des geordneten gegenseitigen Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter voraus, die durch längere Zeit fortgesetzt wird oder sich in häufigen Wiederholungen äußert und überdies nach ihrer Art das bei den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falls erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt.

  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Graz, 7 R 59/14v
  • § 30 Abs 2 Z 3 MRG
  • WOBL-Slg 2015/27
  • OGH, 19.12.2014, 8 Ob 123/14t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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