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Fehlende Passivlegitimation gem § 63 Abs 1 GBG

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Wer eine Einverleibung nicht nur gegen den unmittelbaren Vormann, sondern auch gegen dritte Personen als ungültig bestreiten will, muss gemäß § 63 Abs 1 GBG die Klage auf Löschung gegen alle Personen überreichen, die durch die bestrittene Einverleibung ein bücherliches Recht erlangt oder weitere Einverleibungen oder Vormerkungen darauf erwirkt haben.

  • OLG Wien, 15 R 179/12x
  • WOBL-Slg 2015/37
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 28.11.2013, 6 Ob 150/13x
  • § 63 Abs 1 GBG
  • LGZ Wien, 22 Cg 6/12g

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