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Grundbücherliche Eintragung eines Wohnrechtsgebrauchsrechts iSd §§ 504 ff ABGB „an der Liegenschaft“

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Ist aus dem Gutsbestand der bezeichneten EZ eindeutig zu ersehen, dass die „Liegenschaft“ aus einem Wohngebäude mit Gartenflächen im üblichen Ausmaß eines Hausgartens besteht, lässt sich kein Zweifel daran begründen, dass sich das Wohnungsgebrauchsrecht vereinbarungsgemäß auf Wohnhaus samt Gartenfläche bezieht.

  • WOBL-Slg 2015/38
  • § 521 ABGB
  • § 364c ABGB
  • OGH, 17.12.2013, 5 Ob 195/13g
  • LG Salzburg, 53 R 165/13s
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 505 ABGB
  • BG Neumarkt bei Salzburg, 21852/2012
  • § 506 ABGB
  • § 504 ABGB

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