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Mietzinsreduzierung für sozial schützenswerte Betriebe wie Nahversorger

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Die Mietzinsreduzierung nach § 12a Abs 2 MRG soll nur den typischerweise ertragsschwachen Branchen zugutekommen und unter diesen wiederum nur jenen, die selbst - wie etwa die Nahversorger - eine vom Gesetzgeber als schützenswert anerkannte soziale Aufgabe in den Versorgungsstrukturen des betreffenden Gebiets erfüllen. Dass bei einem Angebot mit qualitativ höherwertigen Gütern des täglichen Bedarfs noch kein Niveau des „Luxus-Lebensmittelhandels“ angenommen wird, ist jedenfalls nicht unvertretbar.

  • OGH, 23.10.2014, 5 Ob 164/14z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 40 R 307/13p
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 16 Abs 1 MRG
  • WOBL-Slg 2015/25
  • § 12a Abs 2 MRG

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