


Über das (Nicht-)Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bei einer Alkoholkrankheit gem § 33 Abs 2 MRG
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 912 Wörter, Seiten 71-71
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Es kann keineswegs gesagt werden, dass alkoholkranken Personen grundsätzlich kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, wenn sie wiederholt über jeweils längere Zeiträume ihre Zinszahlungspflicht nicht erfüllen.
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- OGH, 22.10.2014, 1 Ob 174/14s
- WOBL-Slg 2015/28
- Miet- und Wohnrecht
- BG Salzburg, 26 C 243/12g
- LG Salzburg, 22 R 197/14w
- § 33 Abs 2 MRG
Es kann keineswegs gesagt werden, dass alkoholkranken Personen grundsätzlich kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, wenn sie wiederholt über jeweils längere Zeiträume ihre Zinszahlungspflicht nicht erfüllen.
- OGH, 22.10.2014, 1 Ob 174/14s
- WOBL-Slg 2015/28
- Miet- und Wohnrecht
- BG Salzburg, 26 C 243/12g
- LG Salzburg, 22 R 197/14w
- § 33 Abs 2 MRG