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Über das (Nicht-)Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bei einer Alkoholkrankheit gem § 33 Abs 2 MRG

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Es kann keineswegs gesagt werden, dass alkoholkranken Personen grundsätzlich kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist, wenn sie wiederholt über jeweils längere Zeiträume ihre Zinszahlungspflicht nicht erfüllen.

  • OGH, 22.10.2014, 1 Ob 174/14s
  • WOBL-Slg 2015/28
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Salzburg, 26 C 243/12g
  • LG Salzburg, 22 R 197/14w
  • § 33 Abs 2 MRG

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