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Verjährung eines vertraglich zugesagten Investitionskostenersatzes
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 903 Wörter
- Seiten 86-87
- https://doi.org/10.33196/wobl201503008601
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inkl MwStRechte aus einem Vertrag verjähren nach §§ 1478 ff ABGB in dreißig Jahren; so auch die Forderung nach Leistung eines vertraglich zugesagten Investitionskostenersatzes. Dasselbe gilt für Liegenschaftstransaktionen, auch im Zusammenhang mit Superädifikaten.
- § 1486 ABGB
- WOBL-Slg 2015/36
- OGH, 25.03.2014, 4 Ob 218/13g
- LGZ Wien, 38 R 48/13K
- § 1478 ABGB
- BG Favoriten, 3 C 718/12m
- § 1480 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1479 ABGB
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