


Verjährung eines vertraglich zugesagten Investitionskostenersatzes
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 903 Wörter, Seiten 86-87
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Rechte aus einem Vertrag verjähren nach §§ 1478 ff ABGB in dreißig Jahren; so auch die Forderung nach Leistung eines vertraglich zugesagten Investitionskostenersatzes. Dasselbe gilt für Liegenschaftstransaktionen, auch im Zusammenhang mit Superädifikaten.
-
- § 1486 ABGB
- WOBL-Slg 2015/36
- OGH, 25.03.2014, 4 Ob 218/13g
- LGZ Wien, 38 R 48/13K
- § 1478 ABGB
- BG Favoriten, 3 C 718/12m
- § 1480 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1479 ABGB
Rechte aus einem Vertrag verjähren nach §§ 1478 ff ABGB in dreißig Jahren; so auch die Forderung nach Leistung eines vertraglich zugesagten Investitionskostenersatzes. Dasselbe gilt für Liegenschaftstransaktionen, auch im Zusammenhang mit Superädifikaten.
- § 1486 ABGB
- WOBL-Slg 2015/36
- OGH, 25.03.2014, 4 Ob 218/13g
- LGZ Wien, 38 R 48/13K
- § 1478 ABGB
- BG Favoriten, 3 C 718/12m
- § 1480 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1479 ABGB