Auskunftspflicht im moderierten Online-Diskussionsforum
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2015
- Judikatur, 1678 Wörter
- Seiten 169 -171
- https://doi.org/10.33196/ziir201502016901
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Der Auskunftsanspruch des § 18 Abs 4 ECG gegenüber einem Betreiber eines moderierten Online-Diskussionsforums setzt lediglich eine grobe Prüfung der behaupteten Rechtsverletzung (hier: Ansprüche nach § 1330 ABGB) voraus und lässt die Glaubhaftmachung der rechtlichen Interessen des Anspruchsstellers genügen.
Ein Diensteanbieter kann nach § 16 ECG nur dann für die Rechtsverletzungen seiner Nutzer in Anspruch genommen werden, wenn die Rechtsverletzungen auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig sind.
Für den Auskunftsanspruch gegen den Diensteanbieter nach § 18 Abs 4 ECG gilt grundsätzlich der gleiche “Laienstandard“, jedoch mit der Besonderheit, dass es lediglich darauf ankommt, dass ein juristischer Laie nach entsprechendem Hinweis erkennen kann, dass eine Verurteilung wegen der Rechtsverletzung (hier: nach § 1330 ABGB) nicht gänzlich auszuschließen ist. Diese Voraussetzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, bei der Bezeichnung eines anderen als „einer der größten Verbrecher der 2ten Republik“ zweifelsfrei zu bejahen.
Leitsätze verfasst von
- Thiele, Clemens
- Interview
- Beleidigung
- § 31 MedienG
- § 1330 ABGB
- Art 10 EMRK
- § 111 StGB
- Online-Kommentar
- § 16 ECG
- § 18 Abs 4 ECG
- Nachrede, üble
- Medienrecht
- ZIIR 2015, 169
- Medieninhaberschaft
- OGH, 15.12.2014, 6 Ob 188/14m, User try_error
- Auskunft über Useridentität
- Providerhaftung
- Bekanntgabe von Daten eines Forumnutzers
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