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Haftung für Banküberweisung bei „Man-in-the-Middle-Angriff“

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Dem Zahlungsdienstleistungsnutzer ist eine manipulierte Autorisierung im Online-Banking („Man-in-the-Middle-Angriff“) bei Nutzung des Smart-TAN-plus Verfahrens nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht zuzurechnen.

Diese Grundsätze können analog Anwendung finden, wenn hinsichtlich der Schaffung eines Vertrauenstatbestands das Merkmal einer gewissen Häufigkeit und Dauer durch das Vorliegen einer hohen Systemsicherheit kompensiert werden kann.

  • Smart-TAN-plus-Verfahren
  • § 675z BGB
  • § 675j BGB
  • Man-in-the-Middle-Angriff
  • § 675l BGB
  • Anscheinsvollmacht
  • LG Darmstadt, 28.08.2014, 28 O 36/14
  • Rechtsschein
  • § 675c BGB
  • ZIIR 2015, 180
  • Medienrecht
  • § 675u BGB
  • Online-Überweisung
  • § 675w BGB
  • Grundsätze der Anscheinsvollmacht

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