Zum Hauptinhalt springen

Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für das Aufladen von Elektrofahrzeugen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte durch die Zusatztafel nach § 54 Abs 5 lit m StVO insoweit eine Ausnahme vom Halte- und Parkverbot geschaffen werden, als Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs zum Zweck des Aufladens Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der ausdrücklichen Zweckwidmung ist eine restriktive Auslegung der normierten Ausnahme geboten, weshalb nach Beendigung des Ladevorgangs diese Ausnahme nicht mehr zur Anwendung kommen kann.

  • § 54 Abs 5 lit m StVO
  • VwGH, 16.02.2023, Ra 2022/02/0112
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2023/40

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!