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Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts bei Beschwerden gegen aufsichtsbehördliche Aufträge

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Eine Beschwerde, die gegen den aufsichtsbehördlichen Auftrag zur Abberufung eines Geschäftsleiters erhoben wird, ist auch dann meritorisch zu erledigen, wenn diesem Auftrag im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits entsprochen worden ist.

  • Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
  • VfGH, 15.03.2023, E 2880/2022
  • ZVG-Slg 2023/35
  • § 70 Abs 4b BWG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 28 Abs 1 VwGVG

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