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Insolvenzverwalter: Keine Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
2291 Wörter, Seiten 188-191

20,00 €

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Den Insolvenzverwalter trifft mit dessen Eintritt in die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers gemäß § 41 Abs 5 erster Satz GewO 1994 die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften nach § 370 Abs 1 GewO 1994.

  • § 41 Abs 1 Z 4 GewO
  • VwGH, 23.01.2023, Ra 2020/04/0075
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2023/37

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