


Bezeichnung als „Nazi“ ist eine Anstandsverletzung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 10
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 684 Wörter, Seiten 214-215
20,00 €
inkl MwSt




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Die Beschimpfung „Wie bei die Nazis!“ ist als Anstandsverletzung zu qualifizieren. Wenn der Bf die Meinung vertritt, eine solche Äußerung würde der Meinungsfreiheit unterliegen, so ist dies unzutreffend; insbesondere endet die Meinungsfreiheit des Bf dort, wo er sich gegenüber anderen beleidigend oder beschimpfend äußert; dass die Bezeichnung als „Nazis“ insofern eine Anstandsverletzung darstellt, kann nicht bezweifelt werden.
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- ZVG-Slg 2023/45
- LVwG OÖ, 03.02.2023, LVwG-702281/2/KLi/BD/NF
- § 1 Oö PolStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 Oö PolStG
Die Beschimpfung „Wie bei die Nazis!“ ist als Anstandsverletzung zu qualifizieren. Wenn der Bf die Meinung vertritt, eine solche Äußerung würde der Meinungsfreiheit unterliegen, so ist dies unzutreffend; insbesondere endet die Meinungsfreiheit des Bf dort, wo er sich gegenüber anderen beleidigend oder beschimpfend äußert; dass die Bezeichnung als „Nazis“ insofern eine Anstandsverletzung darstellt, kann nicht bezweifelt werden.
- ZVG-Slg 2023/45
- LVwG OÖ, 03.02.2023, LVwG-702281/2/KLi/BD/NF
- § 1 Oö PolStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 Oö PolStG