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Bezeichnung als „Nazi“ ist eine Anstandsverletzung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
684 Wörter, Seiten 214-215

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Die Beschimpfung „Wie bei die Nazis!“ ist als Anstandsverletzung zu qualifizieren. Wenn der Bf die Meinung vertritt, eine solche Äußerung würde der Meinungsfreiheit unterliegen, so ist dies unzutreffend; insbesondere endet die Meinungsfreiheit des Bf dort, wo er sich gegenüber anderen beleidigend oder beschimpfend äußert; dass die Bezeichnung als „Nazis“ insofern eine Anstandsverletzung darstellt, kann nicht bezweifelt werden.

  • ZVG-Slg 2023/45
  • LVwG OÖ, 03.02.2023, LVwG-702281/2/KLi/BD/NF
  • § 1 Oö PolStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 10 Oö PolStG

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