Besitzaufgabe an einer Mietwohnung als vermögenswerte Leistung iSd § 1435 ABGB und deren Kondiktion bei Wegfall der Leistungsgrundlage
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 31
- Rechtsprechung, 1931 Wörter
- Seiten 378 -380
- https://doi.org/10.33196/wobl201811037801
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Eine Vermögensverschiebung als Voraussetzung eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs ist bei Aufgabe des Besitzes gegeben, da es sich dabei um eine vermögenswerte Leistung iSd § 1435 handelt.
Leistet der Verpflichtete aufgrund eines noch mit außerordentlicher Revision bekämpfbaren Urteils, und erhebt er dieses Rechtsmittel auch, so kann der dem Gläubiger erkennbare Sinn und Zweck der Leistung nur sein, die mögliche Zwangsvollstreckung durch den Gegner zu vermeiden und nur für den Fall zu leisten, dass das Urteil des Berufungsgerichts Bestand hat. In einem solchen Fall ist die Rückforderung des Geleisteten bei Erfolg der außerordentlichen Revision wegen Wegfalls der Leistungsgrundlage zulässig. Die Kondiktion ist auf Erstattung des durch die Leistung verschafften Vorteils gerichtet. Der Vorteil kann in verschiedenen Arten entstehen: Auch der Besitz ist eine günstige rechtliche Lage, und es entspricht dem Wesen der Kondiktion, dass der Empfänger verpflichtet ist, nach Möglichkeit den vorigen Stand zugunsten des Leistenden wiederherzustellen.
- LG Innsbruck, 2 R 232/16f
- § 1404 ABGB
- OGH, 18.07.2017, 10 Ob 15/17d
- BG Kitzbühel, 2 C 826/15y
- § 1435 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2018/125
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