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Installation einer Fußbodenheizung anstelle von Radiatoren ist keine privilegierte Maßnahme iSd WEG

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Bei der Installation einer Fußbodenheizung anstelle von Radiatoren handelt es sich um keine iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 privilegierte Maßnahme. Im Übrigen ist die Errichtung einer eigenen Beheizungsanlage unter Abkoppelung von der funktionierenden Zentralheizung im Haus (auch) nicht § 9 Abs 2 Z 1 MRG zu unterstellen.

Die Ö-Norm M 5930 die sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsnutzer, der keine Verdunstungszähler mehr hat, stattdessen Wärmemengenzähler zum Einsatz bringen kann und in welchem Umfang er sich dabei einen Zuschlag für Leitungsverluste anrechnen lassen muss, hat die Heizkostenabrechnung nach dem HeizKG zum Inhalt und mag insoweit den Stand der Technik darstellen. Die Beurteilung der Verkehrsüblichkeit und des wichtigen Interesses erfolgt allerdings nicht nach dem in den Ö-Normen ersichtlichen Stand der Technik, sondern nach der Beschaffenheit des betreffenden Hauses und seines Umfelds, sowie der Ermöglichung einer dem üblichen Standard entsprechenden Nutzung des Objekts.

  • § 16 WEG
  • WOBL-Slg 2018/118
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, GZ 40 R 47/16g
  • OGH, 20.11.2017, 5 Ob 13/17y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 9 MRG

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