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Fidler, Philipp

Fortführung des Räumungsprozesses gegen einen Miteigentümer trotz fehlender erforderlicher Genehmigung des Außerstreitrichters

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Nach der neueren Rsp ist auch eine nachträgliche außerstreitrichterliche Genehmigung eigenmächtig vorgenommener Änderungen zulässig, sodass grundsätzlich auch eine nachträgliche Genehmigung einer Mietzins- und Räumungsklage gegen einen Miteigentümer durch den Außerstreitrichter in Betracht komme, wenn die Klage nicht offenkundig aussichtslos sei. Das Fehlen der erforderlichen Genehmigung der mit der Mietzins- und Räumungsklage verbundenen Aufhebungserklärung nach § 1118 ABGB lässt die Fortführung des Räumungsprozesses schon deshalb nicht als offenbar aussichtslos erscheinen, weil es den Klägern rechtlich möglich ist, ihre Aufhebungserklärung im laufenden Verfahren zu wiederholen.

  • Fidler, Philipp
  • LGZ Wien, 38 R 131/17x
  • § 835 ABGB
  • § 834 ABGB
  • WOBL-Slg 2018/122
  • OGH, 13.03.2018, 5 Ob 202/17t, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • § 1118 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Hietzing, 5 Msch 6/17g

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