Fortführung des Räumungsprozesses gegen einen Miteigentümer trotz fehlender erforderlicher Genehmigung des Außerstreitrichters
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 31
- Rechtsprechung, 2981 Wörter
- Seiten 373 -376
- https://doi.org/10.33196/wobl201811037301
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Nach der neueren Rsp ist auch eine nachträgliche außerstreitrichterliche Genehmigung eigenmächtig vorgenommener Änderungen zulässig, sodass grundsätzlich auch eine nachträgliche Genehmigung einer Mietzins- und Räumungsklage gegen einen Miteigentümer durch den Außerstreitrichter in Betracht komme, wenn die Klage nicht offenkundig aussichtslos sei. Das Fehlen der erforderlichen Genehmigung der mit der Mietzins- und Räumungsklage verbundenen Aufhebungserklärung nach § 1118 ABGB lässt die Fortführung des Räumungsprozesses schon deshalb nicht als offenbar aussichtslos erscheinen, weil es den Klägern rechtlich möglich ist, ihre Aufhebungserklärung im laufenden Verfahren zu wiederholen.
- Fidler, Philipp
- LGZ Wien, 38 R 131/17x
- § 835 ABGB
- § 834 ABGB
- WOBL-Slg 2018/122
- OGH, 13.03.2018, 5 Ob 202/17t, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- BG Hietzing, 5 Msch 6/17g
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