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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 998 Wörter
- Seiten 599-600
- https://doi.org/10.33196/wbl202010059901
30,00 €
inkl MwStWeder das Wiener WettenG noch das VStG kennt eine dem vom VwG herangezogenen Rechtsgrundsatz vergleichbare Bestimmung, wonach die zur Vertretung nach außen Berufenen bei der Bestellung einer verantwortlichen beauftragten Person eine über ihre Vertretungsbefugnis hinausgehende Befähigung aufweisen müssten, andernfalls die Bestellung aus diesem Grunde unwirksam wäre. Zudem werden durch eine Bestellung nach § 9 Abs 2 VStG keine Rechte übertragen, sondern eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung übernommen.
- § 2 Wiener WettenG
- § 4 Abs 1 Wiener WettenG
- WBl-Slg 2020/198
- VwGH, 22.07.2020, Ra 2020/02/0085
- § 9 Abs 2 VStG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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