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Heft 10, Oktober 2020, Band 34
Transparenzgebot beim Rückersatz von Ausbildungskosten
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 769 Wörter
- Seiten 590-591
- https://doi.org/10.33196/wbl202010059001
30,00 €
inkl MwStSoll der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden, muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht. Diese Grundsätze gelten auch für eine Vereinbarung zur Rückforderung des während einer Ausbildung fortgezahlten Entgelts. Eine Vereinbarung der Rückforderung eines aliquoten Anteils „der Kosten der bezahlten Dienstfreistellung“ genügt diesen Anforderungen nicht.
- WBl-Slg 2020/190
- OGH, 26.02.2020, 9 ObA 124/19d
- § 2 d Abs 2 AVRAG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 27.08.2019, 10 Ra 33/19z-30
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