Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Datenschutzrecht: Rechtsvorschriften, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten durch die Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste vorsehen – Zugang der nationalen Behörde...
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 5439 Wörter
- Seiten 220-225
- https://doi.org/10.33196/wbl202104022001
30,00 €
inkl MwStArt 15 Abs 1 der RL 2002/58/EG in der durch die RL 2009/136/EG des EP und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist im Licht der Art 7, 8 und 11 sowie von Art 52 Abs 1 der Charta der Grundrechte der EU dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die es Behörden zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten ermöglicht, Zugang zu einem Satz von Verkehrs- oder Standortdaten zu erlangen, die geeignet sind, Informationen über die von einem Nutzer eines elektronischen Kommunikationsmittels getätigten Kommunikationen oder über den Standort der von ihm verwendeten Endgeräte zu liefern und genaue Schlüsse auf sein Privatleben zuzulassen, ohne dass sich dieser Zugang auf Verfahren zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit beschränken würde; dies gilt unabhängig davon, für welchen Zeitraum der Zugang zu den betreffenden Daten begehrt wird und welche Menge oder Art von Daten für einen solchen Zeitraum verfügbar ist.
Art 15 Abs 1 der RL 2002/58 in der durch die RL 2009/136 geänderten Fassung ist im Licht der Art 7, 8 und 11 sowie von Art 52 Abs 1 der Charta der Grundrechte dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach die Staatsanwaltschaft, deren Aufgabe darin besteht, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu leiten und gegebenenfalls in einem späteren Verfahren die öffentliche Klage zu vertreten, dafür zuständig ist, einer Behörde für strafrechtliche Ermittlungen Zugang zu Verkehrs- und Standortdaten zu gewähren.
- Art 15 Abs 1 der RL 2002/58/EG des EP und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (DatenschutzRL für elektronische Kommunikation)
- EuGH, 02.03.2021, Rs C-746/18, H. K., Beteiligte: Prokuratuur; Riigikohus [Oberster Gerichtshof, Estland]
- WBl-Slg 2021/55
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 7, 8 und 11 sowie von Art 52 Abs 1 der Charta der Grundrechte der EU
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €