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Kothbauer, Christoph

Die essentialia negotii des Maklervertrags

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Zu den essentialia negotii des Maklervertrags gehört die Vermittlung eines Geschäfts gegen Provisionszusage, nicht jedoch der für das zu vermittelnde Geschäft zu zahlende Preis. Wenn die „Preise laut Liste/Tabelle“ dem ursprünglichen Vertragsschluss tatsächlich nicht zugrunde gelegen sein sollten, berührt das die Gültigkeit des Maklervertrags nicht.

Die Erklärung eines Vertragsteils, es sei Verbraucher, ist als Wissenserklärung anzusehen, nicht hingegen als Willensäußerung mit dem Zweck, bestimmte Rechtsfolgen (Anwendbarkeit des KSchG) zu bewirken.

  • Kothbauer, Christoph
  • § 869 ABGB
  • WOBL-Slg 2016/12
  • OLG Innsbruck, 2 R 25/15s
  • OGH, 11.08.2015, 4 Ob 102/15a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LG Innsbruck, 40 Cg 78/12z
  • § 915 ABGB
  • § 1 KSchG
  • § 14 Abs 2 MaklerG
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1 MaklerG

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