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Einmalige abfällige Äußerung über den Geschäftsführer – kein Entlassungsgrund
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 30
- Rechtsprechung, 1462 Wörter
- Seiten 457-459
- https://doi.org/10.33196/wbl201608045701
30,00 €
inkl MwStEine bloß einmalige Äußerung des Arbeitnehmers gegenüber einem ehemaligen Arbeitskollegen, wonach das Unternehmen in Kombination mit der Geschäftsführerin an die Wand gefahren werde, bildet noch keinen Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre im Unternehmen beschäftigt war und zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben hat.
- WBl-Slg 2016/151
- OGH, 18.03.2016, 9 ObA 12/16d
- OLG Linz, 07.07.2015, 11 Ra 40/15d-33
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 27 Z 1 AngG
- LG Linz, 05.01.2015, 9 Cga 67/13t-28
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