Einzelvertragliche Verkürzung von Verjährungsfristen zulässig
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 28
- Rechtsprechung, 1296 Wörter
- Seiten 405 -406
- https://doi.org/10.33196/wbl201407040501
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Eine einzelvertragliche Verkürzung von gesetzlichen Verjährungsfristen ist auch für unabdingbare Ansprüche des Arbeitnehmers zulässig.
Die Vereinbarung, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats ab Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, verstößt nicht gegen die guten Sitten.
- WBl-Slg 2014/139
- § 1486 ABGB
- § 879 ABGB
- OLG Linz, 08.10.2013, 11 Ra 66/13z-18
- OGH, 26.02.2014, 9 ObA 1/14h
- § 1502 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Wels, 18.07.2013, 10 Cga 88/12s-13
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