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Familienbonus Plus bei volljährigen Unterhaltsberechtigten

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Der Steuergesetzgeber wollte mit der Einführung des Familienbonus Plus die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze in das Steuerrecht verlagern. Diese gesetzgeberische Intention ist auch hinsichtlich volljähriger Unterhaltsberechtigter zu akzeptieren. Bei der Bemessung deren Unterhalts ist der Familienbonus Plus daher ebenfalls nicht zu berücksichtigen.

  • LGZ Wien, 25.06.2019, 43 R 313/19a
  • § 231 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 25.06.2020, 9 Ob 59/19w
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2020, 778
  • BG Floridsdorf, 17.04.2019, 36 Pu 26/16s
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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