


Zusammenrechnung(sarten) von Suchtgiftquanten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 142
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2460 Wörter, Seiten 797-799
30,00 €
inkl MwSt




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§ 28a Abs 2 Z 3 SMG stellt eine besondere Art von Zusammenrechnungsgrundsatz dar. Zu einer Subsumtionseinheit sind (gleichartig begangene) jeweils für sich § 28a Abs 1 SMG zu subsumierende Taten zusammenzufassen. Die Begründung mehrerer nach § 28a Abs 1 SMG strafbarer Handlungen durch sukzessive Begehung in Form tatbestandsmäßiger Manipulation je für sich die Grenzmenge nicht übersteigender Suchtgiftquanten kommt seit der Entscheidung eines verstärkten Senats zu OGH 12 Os 21/17f nur mehr ausnahmsweise, nämlich dann in Betracht, wenn – insbesondere zufolge Fehlens insgesamt einheitlicher Tatsituation und gleicher Motivationslage – nicht eine, sondern mehrere tatbestandliche Handlungseinheiten vorliegen. Von diesem (Ausnahme-)Fall abgesehen kann die Qualifikation nach § 28a Abs 2 Z 3 SMG bei dieser Art der Delinquenz durch eine Tat in Form einer tatbestandlichen Handlungseinheit verwirklicht werden.
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- Rösler, Lisa
-
- § 28a Abs 2 Z 3 SMG
- Öffentliches Recht
- OGH, 09.10.2019, 13 Os 55/19s
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2020, 797
- LG Innsbruck, 11.03.2019, 29 Hv 12/19v
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
§ 28a Abs 2 Z 3 SMG stellt eine besondere Art von Zusammenrechnungsgrundsatz dar. Zu einer Subsumtionseinheit sind (gleichartig begangene) jeweils für sich § 28a Abs 1 SMG zu subsumierende Taten zusammenzufassen. Die Begründung mehrerer nach § 28a Abs 1 SMG strafbarer Handlungen durch sukzessive Begehung in Form tatbestandsmäßiger Manipulation je für sich die Grenzmenge nicht übersteigender Suchtgiftquanten kommt seit der Entscheidung eines verstärkten Senats zu OGH 12 Os 21/17f nur mehr ausnahmsweise, nämlich dann in Betracht, wenn – insbesondere zufolge Fehlens insgesamt einheitlicher Tatsituation und gleicher Motivationslage – nicht eine, sondern mehrere tatbestandliche Handlungseinheiten vorliegen. Von diesem (Ausnahme-)Fall abgesehen kann die Qualifikation nach § 28a Abs 2 Z 3 SMG bei dieser Art der Delinquenz durch eine Tat in Form einer tatbestandlichen Handlungseinheit verwirklicht werden.
- Rösler, Lisa
- § 28a Abs 2 Z 3 SMG
- Öffentliches Recht
- OGH, 09.10.2019, 13 Os 55/19s
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2020, 797
- LG Innsbruck, 11.03.2019, 29 Hv 12/19v
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht