Zum Hauptinhalt springen
Rösler, Lisa

Zusammenrechnung(sarten) von Suchtgiftquanten

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§ 28a Abs 2 Z 3 SMG stellt eine besondere Art von Zusammenrechnungsgrundsatz dar. Zu einer Subsumtionseinheit sind (gleichartig begangene) jeweils für sich § 28a Abs 1 SMG zu subsumierende Taten zusammenzufassen. Die Begründung mehrerer nach § 28a Abs 1 SMG strafbarer Handlungen durch sukzessive Begehung in Form tatbestandsmäßiger Manipulation je für sich die Grenzmenge nicht übersteigender Suchtgiftquanten kommt seit der Entscheidung eines verstärkten Senats zu OGH 12 Os 21/17f nur mehr ausnahmsweise, nämlich dann in Betracht, wenn – insbesondere zufolge Fehlens insgesamt einheitlicher Tatsituation und gleicher Motivationslage – nicht eine, sondern mehrere tatbestandliche Handlungseinheiten vorliegen. Von diesem (Ausnahme-)Fall abgesehen kann die Qualifikation nach § 28a Abs 2 Z 3 SMG bei dieser Art der Delinquenz durch eine Tat in Form einer tatbestandlichen Handlungseinheit verwirklicht werden.

  • Rösler, Lisa
  • § 28a Abs 2 Z 3 SMG
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 09.10.2019, 13 Os 55/19s
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2020, 797
  • LG Innsbruck, 11.03.2019, 29 Hv 12/19v
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!