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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Festlegung der Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung im Flächenwidmungsplan: Invalidation durch qualifizierte Untätigkeit der verordnungserlassenden Behörde
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 9
- Materienrecht, 1798 Wörter
- Seiten 283-285
- https://doi.org/10.33196/zvg202204028301
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inkl MwStHat die Gemeinde im Flächenwidmungsplan festgelegt, dass für bestimmte Teile des Planungsgebietes Bebauungspläne zu erlassen sind (Bebauungsplanzonierung), so ist die Gemeinde spätestens im Anlassfall verpflichtet, das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes unverzüglich einzuleiten und spätestens innerhalb von achtzehn Monaten – durch Erlassung eines Bebauungsplanes – abzuschließen. Die (durch ausdrückliche Verweigerung der Verordnungserlassung) qualifizierte Untätigkeit der Behörde lässt die Bebauungsplanpflicht als unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung erscheinen; sie belastet den Flächenwidmungsplan insoweit mit Gesetzwidrigkeit.
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VfGH, 03.03.2022, V 249/2021
- § 40 Abs 8 StROG
- ZVG-Slg 2022/58
- § 26 Abs 4 StROG
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