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- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2017
- recht & gesellschaft, 3998 Wörter
- Seiten 186-195
- https://doi.org/10.33196/juridikum201702018601
10,00 €
inkl MwStEin Welser Anwalt bezweifelt in einem Plädoyer vor Gericht die Existenz der Gaskammer im Konzentrationslager Mauthausen. Die daraufhin eingeleitete Anklage gegen ihn nach § 3h VerbotsG wird schließlich durch Weisung des Justizministers Brandstetter gestoppt. Seine Intervention folgt einer Empfehlung des Weisungsrats und löst viel politisches und zivilgesellschaftliches Unverständnis aus. Zentrale Frage bleibt, wieso die betreffenden Aussagen nicht für die Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht ausreichen. Die fehlende Entscheidungsbegründung des Weisungsrats sowie die Beschwichtigungen durch Justizminister und Generalprokurator in den Medien tragen zur politischen Schieflage bei. Der Artikel versucht die Argumentation des Justizministers und Weisungsrats kritisch zu hinterfragen. Er thematisiert die Grenzen der Meinungsfreiheit von Anwält_innen in Ausübung der Rechtsvertretung, die fehlende Begründungspflicht des Weisungsrats sowie die Leugnung des Holocausts nach § 3h VerbotsG.
- Hahnenkamp, Paul
- JURIDIKUM 2017, 186
- Meinungsfreiheit
- § 3h VerbotsG
- Art 10 EMRK
- Geschichtsrevisionismus
- § 9 RAO
- § 29c StAG
- Staatsanwaltschaft
- Weisungsrat
- Verbotsgesetz
- Art 17 EMRK
- Justiz
- Holocaustleugnung
- Rechtsphilosophie und Politik
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