


FX-Kredit: Haftung der Bank nach § 1313a ABGB für Zubringer?
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 428 Wörter, Seiten 748-748
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§§ 988, 1313a ABGB. Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen besteht keine Haftung der Bank, wenn sie sich weder in den Vertrieb der Beteiligungen einschaltet, noch an der Konzeption des Projekts beteiligt war und auch keinen besonderen Vertrauenssachverhalt schafft.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2018/2513
- OGH, 29.05.2018, 4 Ob 64/18t
§§ 988, 1313a ABGB. Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen besteht keine Haftung der Bank, wenn sie sich weder in den Vertrieb der Beteiligungen einschaltet, noch an der Konzeption des Projekts beteiligt war und auch keinen besonderen Vertrauenssachverhalt schafft.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2018/2513
- OGH, 29.05.2018, 4 Ob 64/18t