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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Rechtzeitigkeit der Eintragung des Ausschlusses der Übernahme von Verbindlichkeiten gemäß § 38 Abs 4 UGB.

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§ 38 UGB; § 269 ZPO. Die Vereinbarung eines Ausschlusses der Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Unternehmenserwerber muss „beim Unternehmensübergang“ in das Firmenbuch eingetragen werden. Erforderlich ist ein enger zeitlicher Zusammenhang, der bei einer 6-Wochen-Frist nicht gegeben ist.

Der Umstand, dass ein Register (Firmenbuch, Grundbuch) öffentlich ist, bedeutet nicht, dass die dem Register zu entnehmenden Tatsachen allgemein bekannt oder auch nur gerichtskundig sind.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2018/2510
  • OGH, 24.05.2018, 6 Ob 80/18k

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