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Heft 10, Oktober 2018, Band 66
VwGH zur Berechnung der Frist für das Außerkrafttreten eines Straferkenntnisses nach § 43 VwGVG
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Erkenntnisse des VwGH, 1369 Wörter
- Seiten 751-752
- https://doi.org/10.47782/oeba201810075101
20,00 €
inkl MwSt§ 43 Abs 1 VwGVG, Art 133 Abs 4 B-VG Die 15-monatige-Frist des § 43 Abs 1 VwGVG (Außerkrafttreten des Straferkenntnisses) beginnt auch im Fall der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung mit dem Einlangen einer rechtzeitig eingebrachten und zulässigen Beschwerde des Beschuldigten bei der belangten Behörde und nicht erst ab Einlangen des Vorlageantrages gegen die Beschwerdevorentscheidung beim Verwaltungsgericht.
- Stöger, Karl
- oeba-Slg 2018/228
- VwGH, 18.05.2018, Ro 2018/02/0007
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