


Geltendmachung (weiterer) formeller Anfechtungsgründe außerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG 2002
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 30
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2237 Wörter, Seiten 243-245
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Ein außerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG vorgebrachter (weiterer) formeller Anfechtungsgrund ist verfristet und unbeachtlich, auch wenn die Anfechtung fristgerecht nicht nur wegen inhaltlicher, sondern auch wegen formeller Mängel erfolgte.
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- WOBL-Slg 2017/78
- LGZ Graz, 7 R 75/15y
- Miet- und Wohnrecht
- BG Graz-Ost, 255 Msch 14/11h
- OGH, 14.06.2016, 5 Ob 20/16a
- § 24 WEG
Ein außerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG vorgebrachter (weiterer) formeller Anfechtungsgrund ist verfristet und unbeachtlich, auch wenn die Anfechtung fristgerecht nicht nur wegen inhaltlicher, sondern auch wegen formeller Mängel erfolgte.
- WOBL-Slg 2017/78
- LGZ Graz, 7 R 75/15y
- Miet- und Wohnrecht
- BG Graz-Ost, 255 Msch 14/11h
- OGH, 14.06.2016, 5 Ob 20/16a
- § 24 WEG