


Geltungsbereich des AZG und ARG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2760 Wörter, Seiten 707-709
30,00 €
inkl MwSt




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Auch taxative Ausnahmeregelungen können analog angewendet werden, wenn sich die Analogie im Rahmen der ratio der Ausnahmeregelung hält. Arbeitnehmer einer freiwilligen Feuerwehr, die nach dem Feuerwehrgesetz NÖ eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, sind nach dem Wortlaut der § 1 AZG und § 1 ARG nicht von diesen Gesetzen ausgenommen. Eine analoge Anwendung dieser Ausnahmeregelung widerspricht den Vorgaben des Art 1 Abs 3 Arbeitszeit-RL 2003/88 EG.
Eine Vereinbarung der Anwendung des GVBG-NÖ ist ein ausreichender Vorbehalt des Weisungsrechts zur Änderung der Lage der Arbeitszeit iSd § 19 c Abs 2 AZG.
-
- OGH, 27.05.2020, 8 ObA 12/20b
- OLG Wien, 26.09.2019, 8 Ra 3/19y-25
- § 7 ABGB
- § 4 b NÖ GVGB
- WBl-Slg 2020/228
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Korneuburg, 02.05.2018, 34 Cga 93/16g-19
- § 1 Abs 2 Z 1 AZG
- § 41 NÖ FG
- § 19c Abs 2 AZG
- Art 1 Abs 3 Arbeitszeit – RL 2003/88 EG
- § 33 Abs 2 NÖ FG
- § 1 Abs 2 lit a ARG
Auch taxative Ausnahmeregelungen können analog angewendet werden, wenn sich die Analogie im Rahmen der ratio der Ausnahmeregelung hält. Arbeitnehmer einer freiwilligen Feuerwehr, die nach dem Feuerwehrgesetz NÖ eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, sind nach dem Wortlaut der § 1 AZG und § 1 ARG nicht von diesen Gesetzen ausgenommen. Eine analoge Anwendung dieser Ausnahmeregelung widerspricht den Vorgaben des Art 1 Abs 3 Arbeitszeit-RL 2003/88 EG.
Eine Vereinbarung der Anwendung des GVBG-NÖ ist ein ausreichender Vorbehalt des Weisungsrechts zur Änderung der Lage der Arbeitszeit iSd § 19 c Abs 2 AZG.
- OGH, 27.05.2020, 8 ObA 12/20b
- OLG Wien, 26.09.2019, 8 Ra 3/19y-25
- § 7 ABGB
- § 4 b NÖ GVGB
- WBl-Slg 2020/228
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Korneuburg, 02.05.2018, 34 Cga 93/16g-19
- § 1 Abs 2 Z 1 AZG
- § 41 NÖ FG
- § 19c Abs 2 AZG
- Art 1 Abs 3 Arbeitszeit – RL 2003/88 EG
- § 33 Abs 2 NÖ FG
- § 1 Abs 2 lit a ARG