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Verbraucherschutz: Fluggastrechte-VO – Zur Bestimmung des Ausmaßes der den Fluggästen entstandenen Verspätung (Österreich)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 34
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2172 Wörter, Seiten 698-700

30,00 €

inkl MwSt

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Die VO (EG) Nr 261/2004 ist im Licht des Urteils vom 4. September 2014, Germanwings (C-452/13, EU:C:2014:2141 [= wbl 2014/239, 707; Anm d Red]), dahin auszulegen, dass zur Bestimmung des Ausmaßes der den Fluggästen bei der Ankunft entstandenen Verspätung die Zeitspanne zu berechnen ist, die zwischen der planmäßigen Ankunftszeit und der tatsächlichen Ankunftszeit – dh dem Zeitpunkt, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist – verstrichen ist.

  • EuGH, 01.10.2020, Rs C-654/19, FP Passenger Service GmbH/Austrian Airlines AG; LG Korneuburg [Österreich]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/224
  • Art 5 bis 7 der VO (EG) Nr 261/2004 des EP und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und z

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